Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
CULT SOCIETY Altendorfer OEG, Harrauerstraße 26, A-4150
Rohrbach.
Stand: 01.09.2004
1.0 Geltungsbereich
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen
und Nebenabreden hierzu sind nur mit schriftlicher Bestätigung
durch die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG wirksam.
1.2 Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers
wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese haben
keine Gültigkeit.
2.0 Vertragsschluß und Umfang der Lieferung
2.1 Ein Vertrag kommt, wenn nichts anderes vereinbart ist,
mit der Bestellung der Ware zustande. Diese Bestellung kann
schriftlich, telefonisch oder mittels SMS getätigt
werden. Diese Bestellung ist maßgeblich für den
Umfang der Lieferung.
2.2 Bei telefonischer Bestellung haftet die Firma CULT SOCIETY
Altendorfer OEG nicht für Falschlieferungen, das Risiko
aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.
2.3 Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige
Teile aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger
Angaben falsch oder unvollständig geliefert, so trägt
der Besteller das gesamte Risiko, Schadenersatzansprüche
jeglicher Art werden ausgeschlossen.
2.4 An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums-, und
Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen
Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies
von uns ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde.
2.5 Die Preisangaben in unseren Katalogen, Rundschreiben,
Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden
Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich durch den Geschäftsführer als
verbindlich bezeichnet sind.
3.0 Lieferung
3.1 Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn
die Ware unser Unternehmen verlassen hat bzw. zur Abholung
bereit steht.
3.2 Bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserie hergestellten
Zubehörteilen behalten wir uns technische Änderungen
sowie Maß- und Gewichtsabweichungen aufgrund unserer
spezifischen Produktionstechnik bzw. durch Weiterentwicklung
vor. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers stellen
wir die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten
in Rechnung.
3.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die nicht im Verantwortungsbereich der Firma
CULT SOCIETY Altendorfer OEG liegen. Die Lieferfrist gilt
auch als eingehalten, wenn sich der Versand auf Veranlassung/Verschulden
des Bestellers verzögert.
3.4 Kommen wir in Lieferverzug, so kann der Käufer
eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Fristablauf
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, bei
Teilerfüllung von nicht erfüllten Teilen des Vertrages.
Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4.0 Versand, Gefahrengang und Warenannahme
4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers,
sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat. Eine Transportversicherung
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers
und geht zu seinen Lasten. Die Versandart wird von uns bestimmt.
Eine Haftung für die Ermittlung der günstigsten
Versandwege können wir nicht übernehmen. Verzögert
sich der Transport der Ware ohne unser Verschulden, so lagert
die Ware auf Kosten des Käufers. Als Nachweis für
eine ordnungsgemäße Versendung der Ware ist die
Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.
4.2 Wir behalten uns Teillieferungen vor, soweit die gelieferte
Ware vom Käufer verwendet werden kann. Der Versand
erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
nur per Nachnahme oder Vorauskasse.
4.3 Beschädigte Ware ist beim Transportunternehmen
erst dann abzunehmen, wenn vom Transportunternehmen der
Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung
hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst
zu tragen.
4.4 Durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls
ohne schriftliche Zustimmung unsererseits, an uns zurück
zusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung
zu stellen. Für den vom Transportunternehmen anerkannten
Schaden leisten wir umgehend eine Ersatzlieferung (Schadenprotokoll
bitte sofort zusenden). Der Rechnungsbetrag ist direkt an
uns zu begleichen und vom Käufer dem Transporteur in
Rechnung zu stellen.
5.0 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung,
Versandkosten, und Verpackungskosten, aber inklusive der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für eventuelle
Druckfehler bei Warenauszeichnungen in unserem Katalog oder
sonstigen Publikationen wird nicht gehaftet.
5.2 Vom Kunden abgeholte, oder direkt von uns angelieferte
Ware ist sofort in bar zu bezahlen. Das gleiche gilt bei
der Abholung umgerüsteter Fahrzeuge bzw. bei Abholung
nach erfolgter TÜV-Abnahme.
5.3 Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr
als drei Monate liegen und wir aufgrund einer zwischenzeitlichen
Preiserhöhung des Herstellers einen höheren Preis
entrichten müssen oder sich die gesetzliche Umsatzsteuer
oder Zölle erhöhen. In diesem Fall gilt der am
Tage der Lieferung gültige Preis des Verkäufers.
Ist der Käufer Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb
des Handelsgewerbes gehört, so sind Preisänderungen
zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und
Liefertermin mehr als vier Wochen liegen.
5.4 Der Käufer ist bei Preisänderungen nur zum
Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den
Anstieg der allgemeinen Lebenserhaltungskosten zwischen
Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
6.0 Annahmeverzug
6.1 Wird vom Kunden bestellte Ware nicht angenommen bzw.
nicht abgeholt, so wird die Ware auf Gefahr und Risiko des
Kunden bei uns eingelagert. Weigert sich der Kunde, nach
Fristsetzung von 2 Wochen endgültig die Ware anzunehmen
bzw. abzuholen, so können wir frei anderweitig über
die Ware verfügen. Den entstandenen Schaden trägt
der Käufer.
7.0 Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem oder den Liefergegenständen
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
Der Käufer darf den Liefergegenstand nur im ordentlichen
Geschäftsgang unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes
veräußern, nicht jedoch verpfänden oder
zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme
oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die
Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG unverzüglich davon
zu unterrichten.
8.0 Gewährleistung
8.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der
Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG nachzubessern oder neu
zu liefern, die sich in Folge eines vor Gefahrenübergang
liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung
solcher Mängel ist der Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile
werden Eigentum der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG.
8.2 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden,
die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte,
natürliche Abnutzung, fehlerhafte Montage oder nachlässige
Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder elektrische
Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der
Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG zurückzuführen
sind.
8.3 Zur Vornahme aller der Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen
und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung
mit der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die Firma CULT
SOCIETY Altendorfer OEG von der Mängelhaftung befreit.
Nur in dringenden Fällen bei Gefährdung der Betriebssicherheit
oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer
Schäden, wobei die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG
sofort zu verständigen ist, oder wenn die Firma CULT
SOCIETY Altendorfer OEG mit der Beseitigung des Mangels
in Verzug ist hat der Käufer das Recht, den Mangel
selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen, und von der
Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG Ersatz der notwendigen
Kosten zu verlangen.
8.4 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung
entstandenen unmittelbaren Kosten trägt die Firma CULT
SOCIETY Altendorfer OEG - insoweit, als sich die Beanstandung
als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes,
einschließlich des Versandes sowie die Kosten des
Aus- und Einbaues. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung
fehl, so bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, Minderung
oder nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag geltend
zu machen.
8.5 Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte unsachgemäß
ohne vorherige Genehmigung der Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
wird die Haftung der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG
aufgehoben.
8.6 Gebrauchte Waren werden unter Ausschluß jeglicher
Gewährleistung veräußert. Im Rahmen des
Verbrauchsgüterkaufs wird die Gewährleistung auf
die Dauer eines Jahres beschränkt.
9.0 Haftung
9.1 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, haftet die Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung
oder leitender Angestellter. Unbeschränkt haftet die
Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG bei schuldhafter Verletzung
von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Mängeln,
die sie arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie
garantiert hat. Die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG haftet
ferner bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden
an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG auch bei grober
Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei
leichter Fahrlässigkeit. In letzterem Fall begrenzt
auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren
Schaden.
9.3 Ist der Liefergegenstand durch Verschulden der Firma
CULT SOCIETY Altendorfer OEG infolge unterlassener oder
fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluß
erfolgten Vorschäden und Beratungen, oder durch die
Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten -
insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des
Liefergegenstandes - für den Käufer nicht
vertragsgemäß verwendbar, so stehen dem Käufer
die Ansprüche aus Ziffer 8.0 sowie obige Ziffer, unter
Ausschluß weiterer Ansprüche, zu.
9.4 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10.0 Verjährung
10.1 Alle Ansprüche des Käufers - aus welchen
Rechtsgründen auch immer - verjähren in
zwölf Monaten, im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs
verjähren diese Ansprüche in 24 Monaten. Für
vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei
Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche
aus schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für
Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände,
die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für
ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht haben.
11.0 Warenrücknahmen und Rücklieferungen
11.1 Bei Warenrücknahmen/-Sendungen haftet der Kunde
für die einwandfreie Verpackung der Ware.
11.2 Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender
Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung
muß „frei Haus“ erfolgen. Für Wiedereinlagerung
werden dem Käufer 25% des Warenwerts aber mindestens
15,00 Euro in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert
unter 50,00 Euro werden grundsätzlich nicht für
eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte
oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung
ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
11.3 Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen
sind grundsätzlich ausgeschlossen.
12.0 Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
12.1 Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen,
die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen,
müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der
Käufer muß das Fahrzeug bei der Landesregierung
oder einem autorisierten Prüfinstitut vorführen.
Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen
liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den
Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch eine zuständige
Institution sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer
hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden
Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert. Bei
Fahrzeugen, an denen nach der Umrüstung bzw. der Eintragung
im Hause CULT SOCIETY Änderungen vorgenommen werden,
entfällt jegliche Haftung, sofern die Änderung
für den Schaden mittelbar oder unmittelbar ausschlaggebend
war.
13.0 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Sonstiges
13.1 Erfüllungsort ist A-4150 Rohrbach.
13.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist der Sitz der Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG Gerichtsstand, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Die Firma CULT SOCIETY Altendorfer
OEG ist auch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.
13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer
und der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG gilt das Recht
der Republik Österreich unter Ausschluß des CISG.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam
sein, werden hierdurch die übrigen Bestimmungen nicht
berührt, vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch
eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am
nächsten kommt.
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