Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG, Harrauerstraße 26, A-4150 Rohrbach.
Stand: 01.09.2004

1.0 Geltungsbereich
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen und Nebenabreden hierzu sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG wirksam.
1.2 Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, diese haben keine Gültigkeit.

2.0 Vertragsschluß und Umfang der Lieferung
2.1 Ein Vertrag kommt, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit der Bestellung der Ware zustande. Diese Bestellung kann schriftlich, telefonisch oder mittels SMS getätigt werden. Diese Bestellung ist maßgeblich für den Umfang der Lieferung.
2.2 Bei telefonischer Bestellung haftet die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG nicht für Falschlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.
2.3 Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben falsch oder unvollständig geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko, Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen.
2.4 An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums-, und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde.
2.5 Die Preisangaben in unseren Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich durch den Geschäftsführer als verbindlich bezeichnet sind.

3.0 Lieferung
3.1 Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat bzw. zur Abholung bereit steht.
3.2 Bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserie hergestellten Zubehörteilen behalten wir uns technische Änderungen sowie Maß- und Gewichtsabweichungen aufgrund unserer spezifischen Produktionstechnik bzw. durch Weiterentwicklung vor. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers stellen wir die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung.
3.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die nicht im Verantwortungsbereich der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG liegen. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn sich der Versand auf Veranlassung/Verschulden des Bestellers verzögert.
3.4 Kommen wir in Lieferverzug, so kann der Käufer eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Fristablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, bei Teilerfüllung von nicht erfüllten Teilen des Vertrages. Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

4.0 Versand, Gefahrengang und Warenannahme
4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und geht zu seinen Lasten. Die Versandart wird von uns bestimmt. Eine Haftung für die Ermittlung der günstigsten Versandwege können wir nicht übernehmen. Verzögert sich der Transport der Ware ohne unser Verschulden, so lagert die Ware auf Kosten des Käufers. Als Nachweis für eine ordnungsgemäße Versendung der Ware ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.
4.2 Wir behalten uns Teillieferungen vor, soweit die gelieferte Ware vom Käufer verwendet werden kann. Der Versand erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur per Nachnahme oder Vorauskasse.
4.3 Beschädigte Ware ist beim Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn vom Transportunternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.
4.4 Durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung unsererseits, an uns zurück zusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den vom Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir umgehend eine Ersatzlieferung (Schadenprotokoll bitte sofort zusenden). Der Rechnungsbetrag ist direkt an uns zu begleichen und vom Käufer dem Transporteur in Rechnung zu stellen.

5.0 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Versandkosten, und Verpackungskosten, aber inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen in unserem Katalog oder sonstigen Publikationen wird nicht gehaftet.
5.2 Vom Kunden abgeholte, oder direkt von uns angelieferte Ware ist sofort in bar zu bezahlen. Das gleiche gilt bei der Abholung umgerüsteter Fahrzeuge bzw. bei Abholung nach erfolgter TÜV-Abnahme.
5.3 Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen und wir aufgrund einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung des Herstellers einen höheren Preis entrichten müssen oder sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder Zölle erhöhen. In diesem Fall gilt der am Tage der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört, so sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Liefertermin mehr als vier Wochen liegen.
5.4 Der Käufer ist bei Preisänderungen nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenserhaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

6.0 Annahmeverzug
6.1 Wird vom Kunden bestellte Ware nicht angenommen bzw. nicht abgeholt, so wird die Ware auf Gefahr und Risiko des Kunden bei uns eingelagert. Weigert sich der Kunde, nach Fristsetzung von 2 Wochen endgültig die Ware anzunehmen bzw. abzuholen, so können wir frei anderweitig über die Ware verfügen. Den entstandenen Schaden trägt der Käufer.

7.0 Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem oder den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Käufer darf den Liefergegenstand nur im ordentlichen Geschäftsgang unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußern, nicht jedoch verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG unverzüglich davon zu unterrichten.

8.0 Gewährleistung
8.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG nachzubessern oder neu zu liefern, die sich in Folge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG.
8.2 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Montage oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG zurückzuführen sind.
8.3 Zur Vornahme aller der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG sofort zu verständigen ist, oder wenn die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen, und von der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
8.4 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstandenen unmittelbaren Kosten trägt die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG - insoweit, als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes sowie die Kosten des Aus- und Einbaues. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, Minderung oder nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen.
8.5 Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG aufgehoben.
8.6 Gebrauchte Waren werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung veräußert. Im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs wird die Gewährleistung auf die Dauer eines Jahres beschränkt.

9.0 Haftung
9.1 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung oder leitender Angestellter. Unbeschränkt haftet die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Mängeln, die sie arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat. Die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG haftet ferner bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
9.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit. In letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Ist der Liefergegenstand durch Verschulden der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluß erfolgten Vorschäden und Beratungen, oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - für den Käufer nicht vertragsgemäß verwendbar, so stehen dem Käufer die Ansprüche aus Ziffer 8.0 sowie obige Ziffer, unter Ausschluß weiterer Ansprüche, zu.
9.4 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.0 Verjährung
10.1 Alle Ansprüche des Käufers - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren in zwölf Monaten, im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs verjähren diese Ansprüche in 24 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

11.0 Warenrücknahmen und Rücklieferungen
11.1 Bei Warenrücknahmen/-Sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware.
11.2 Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muß „frei Haus“ erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 25% des Warenwerts aber mindestens 15,00 Euro in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 Euro werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
11.3 Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

12.0 Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
12.1 Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muß das Fahrzeug bei der Landesregierung oder einem autorisierten Prüfinstitut vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch eine zuständige Institution sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert. Bei Fahrzeugen, an denen nach der Umrüstung bzw. der Eintragung im Hause CULT SOCIETY Änderungen vorgenommen werden, entfällt jegliche Haftung, sofern die Änderung für den Schaden mittelbar oder unmittelbar ausschlaggebend war.

13.0 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Sonstiges
13.1 Erfüllungsort ist A-4150 Rohrbach.
13.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG Gerichtsstand, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG ist auch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.
13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Firma CULT SOCIETY Altendorfer OEG gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluß des CISG.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, werden hierdurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt, vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 
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